Zivilrecht > Sachenrecht
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
E wohnt in einem Mehrfamilienhaus in Bergisch Gladbach. Da er keinen Stellplatz für sein Auto hat, muss er seinen Ford Fiesta über Nacht an der Straße parken.