Zivilrecht > Sachenrecht
Möglichkeit der Unterlassungsklage gem. § 862 Abs. 1 S. 2 BGB
Mieter M hört - wie nahezu jede Nacht - sehr laut Musik. Nachbar N, der eine Wohnung im gleichen Haus besitzt, fühlt sich hiervon gestört. Er möchte erreichen, dass M die Musik leiser stellt und zukünftig nachts keine laute Musik mehr abspielt.