Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Zweigen
K und B sind Nachbarn. Auf dem Grundstück des B steht ein großer Nadelbaum, dessen Zweige mehr als 5 Meter auf das Grundstück des K ragen. Von dem Baum fallen - in einem erheblichen, aber ortsüblichen Umfang - Nadeln und Zapfen auf das Grundstück des K herab.