Zivilrecht > Sachenrecht
Kann der Eigentümer die Beseitigung eines entschuldigten Überbaus verlangen (§ 912 BGB)?
E beauftragt die Architektin A, eine Garage auf ihrem Grundstück zu bauen. Die Bauarbeiten werden von Bauunternehmer U und seinen Gehilfen ausgeführt. Dabei orientieren sich die Gehilfen des U versehentlich nicht am tatsächlichen Verlauf der Grenzsteine, sondern am Zaun, den Nachbarin N nahe der Grenze errichtet hat. N bemerkt nicht, dass das Gebäude 30 cm über die Grenzlinie ragt.