Zivilrecht > Sachenrecht
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei rechtlicher Unmöglichkeit I (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog)
G gehört ein Grundstück im Frankfurter Bahnhofsviertel. Der Zugang zu diesem wird regelmäßig durch die Drogenszene, welche sich vor dem benachbarten Drogenhilfezentrum der D sammelt, versperrt. Dadurch kann G ihr Grundstück nicht mehr betreten. Außerdem liegen überall benutzte Spritzen.