Zivilrecht > Kreditsicherungsrecht
Einstiegsfall
K möchte eine wertvolle Kommode erwerben. Mit V einigt er sich auf eine Ratenzahlung. Vor Erhalt des vollen Kaufpreises, möchte V sein Eigentum nicht auf K übertragen. Sie vereinbaren daher, dass K erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentümer werden soll. Anschließend übergibt V die Kommode an K.