Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte eine wertvolle Kommode erwerben. Mit V einigt er sich auf eine Ratenzahlung. Vor Erhalt des vollen Kaufpreises, möchte V sein Eigentum nicht auf K übertragen. Sie vereinbaren daher, dass K erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises Eigentümer werden soll. Anschließend übergibt V die Kommode an K.
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Einordnung des Falls
Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat durch Übergabe der Kommode Eigentum hieran erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die dingliche Einigung erfolgt hier auflösend bedingt.
Nein!
3. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erwirbt K automatisch Eigentum an der Kommode.
Genau, so ist das!
4. Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts dient den Interessen von Vorbehaltsverkäufer und Vorbehaltskäufer gleichermaßen.
Ja, in der Tat!
5. Auch bei der Übereignung von Grundstücken ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts möglich.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
14.3.2021, 13:30:38
Bei der vorletzten Frage leuchtet mir nicht ganz ein, was der Vorteil für den Vorbehaltskäufer sein soll. Als Käufer ist mein Interesse darauf gerichtet, Eigentum und Besitz an etwas zu erwerben. Der Vorbehaltskauf hat mE nur für den Verkäufer einen Vorteil
Lukas_Mengestu
15.3.2021, 17:04:10
Danke für die Rückfrage, Frausummer!. Der entscheidende Vorteil des Vorbehaltskäufers ist, dass er bereits den Besitz an der Sache eingeräumt bekommt und diese nutzen kann, obwohl er noch nicht vollständig bezahlt hat. Ohne Eigentumsvorbehalt müsste er idR zunächst den vollständigen Kaufpreis entrichten, bevor der Verkäufer den Besitz übergibt und die Sache übereignet. Insofern werden durchaus beide Interessen gewahrt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Zln
10.2.2023, 18:24:12
Hello! Ich wollte nur anmerken, dass bei Frage 3 oder 4 "Vorbehaltskäufer und Vorbehaltskäufer steht", das müsste dann einmal in Vorbehaltserwerber geändert werden. Nur ein kurzer Hinweis, denn in der Antwort ist es richtig :)
Nora Mommsen
11.2.2023, 12:29:18
Hallo Zln, danke für den Hinweis. Tatsächlich steht da Vorbehaltskäufer und Vorbehaltsverkäufer, ist also richtig. Und eine ungeplante aber gute Übung immer genau zu lesen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
CR7
11.5.2023, 18:22:38
ICh hatte mich auch zunächst verlesen :D
CR7
11.5.2023, 18:21:47
In der ersten Aufgabe muss es heißen: Die Übergabe an K erfolgt nur bedingt (nicht unbedingt).
Nora Mommsen
12.5.2023, 12:21:42
Hallo (af), danke für deine Anmerkung. Tatsächlich erfolgt die Übergabe unter der bedingten Einigung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Dies ist in der Antwort auch so dargestellt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team