Zivilrecht > Sachenrecht
Verpflichtung zur Rückübereignung
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants. R tilgt die Darlehensforderung.
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Ablösungsrecht des Sicherungsgebers
A gibt seinem Arbeitskollegen K ein Darlehen über €10.000. Als Sicherheit übereignet K dem A seinen VW Golf (§§ 929 S.1, 930 BGB). Gläubiger G, der einen Zahlungsanspruch gegen A iHv. €3.000 hat, beginnt mit der Zwangsvollstreckung in den sicherungsübereigneten VW Golf.
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Verpflichtung zur Rückübereignung
Restaurantbesitzerin R nimmt bei Bank B einen Kredit auf. Zur Sicherung des Darlehens-Rückzahlungsanspruchs schließen R und B einen Sicherungsvertrag und einigen sich über die Übereignung des gesamten Inventars des Restaurants. R tilgt die Darlehensforderung.