Zivilrecht > Sachenrecht
Schadensersatz, §§ 992, 823 I BGB - Besitzverschaffung durch Straftat / Eigentumsverletzung bei Besitzerlangung
A nimmt nach einem Restaurantbesuch versehentlich den Regenschirm des B mit, da es sich um dasselbe Modell handelt. In der Folge beschädigt A den Regenschirm fahrlässig.