Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Leistungsnähe I - Dauerhaft zusammenlebende Personen
M lebt mit ihrer kleinen Tochter (T) in einer Kreuzberger Wohnung, die M von Hausbesitzer H gemietet hat. Als sie vom Einkaufen nach Hause kommen, tritt T auf eine morsche Holzstufe und bricht sich dabei das Bein. H wusste, dass die Treppe morsch war.