Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gesetzliches Schuldverhältnis: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Omi O vermietet ihre Charlottenburger Wohnung an Schlitzohr S. Der Mietvertrag ist unwirksam, da O wegen ihrer Demenz geschäftsunfähig ist. Das weiß S auch. S vermietet die Wohnung an die Brüder Tick, Trick und Track für €2000 unter.