Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Haftung für eigenes Verschulden IV - Verantwortungsfähigkeit Betrunkener
B will seine Wohnung neu streichen. Daraufhin schließt er mit Malermeisterin U einen Werkvertrag. U nimmt die Arbeiten völlig betrunken vor (3,5 Promille) und bemalt das italienisches Ledersofa (Wert: €6.000) gleich mit. Dieses ist dadurch völlig ruiniert.