Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Sache funktioniert ohne digitalen Inhalt nicht, ist aber nur gemietet
K ist knapp bei Kasse. Als sie einen neuen Computer braucht, entschließt sie sich deshalb dafür, einen solchen zu mieten. Sie vereinbart mit Unternehmerin V deshalb, einen Laptop mit einem aufgespielten Betriebssystem für ein Jahr zu mieten.