Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fall: Beweislastumkehr, § 327k BGB
V bestellt bei Unternehmer U eine CD. Als diese ankommt, spielt V sie rauf und runter. Nach zwei Monaten lässt sie sich jedoch nicht mehr abspielen, obwohl sie keine Kratzer hat. Als V den U kontaktiert, erwidert U, dass der Fehler der CD an ihr liege. Er könne da nichts machen.