Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)
Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
20. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Verbraucherin V mietet von Unternehmer U ein Textbearbeitungsprogramm. Nach zwei Jahren lassen sich Dateien ab und zu nicht mehr in eine pdf-Datei umwandeln. Als V um Problembehebung bittet, erwidert U, das Problem läge an ihrem Umgang und sei nicht mangelhaft geliefert worden.
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Einordnung des Falls
Fall: Beweislastumkehr bei Dauerhafter Bereitstellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Mangel vor (§ 327e BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V steht somit dem Grunde nach Gewährleistungsrechte zu (§ 327i BGB).
Ja, in der Tat!
3. V kann nicht beweisen, dass das Programm schon bei der Lieferung mangelhaft war. Vor Gericht hat V deshalb keine Chance, da für sie günstige Umstände von ihr zu beweisen sind.
Nein!
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