Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
L möchte eine Messe veranstalten, um dort Brettspiele zu verkaufen. Hierzu mietet sie Vs größten Saal und verschickt für €700 Einladungen an potentielle Kunden. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt die Messe aus.