Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Unzumutbarkeit ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
A beauftragt M, in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. Noch bevor M anfängt zu arbeiten, belästigt und beleidigt M den Ehemann (E) der A mit einer Reihe anzüglicher Kommentare. A geht dazwischen und wirft M raus. Sie beauftragt Parkettlegerin P, die €500 mehr verlangt.
Geringfügige Schutzpflichtverletzung ohne Abmahnung (§ 282 BGB)
A beauftragt M in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. In der Wohnung herrscht striktes Rauchverbot, was für Gewohnheitsraucherin M eine Qual ist. Obwohl M die Arbeiten sorgfältig ausführt, kündigt A ihr, als sie M nach einer vorherigen Abmahnung noch einmal beim Rauchen erwischt. A beauftragt Parkettleger P, der € 500 mehr verlangt .
Grundfall (§ 282 BGB)
A beauftragt M in ihrer Wohnung Parkett zu verlegen. In der Wohnung herrscht Rauchverbot. Bei den Arbeiten stößt M einen Blumentopf um. Zudem raucht sie - trotz mehrerer Abmahnungen - wiederholt in Ms Wohnzimmer. A kündigt M und beauftragt Parkettlegerin P. P verlangt € 500 mehr.
Fehlender Ursachenzusammenhang zu Zweckverfehlung
L mietet zu seinem 30.Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Seine Gäste hatten schon vorher alle abgesagt.
Einführungsfall: Geburtstagsfeier (frustrierte Aufwendungen, § 284 BGB)
L mietet zu seinem 30. Geburtstag Vs größten Saal für €500. L verschickt für €700 Einladungen an seine 300 Gäste. Statt Geschenken bittet er um gute Laune. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt der Geburtstag aus.
Wirtschaftliche Veranstaltung (Rentabilitätsvermutung, § 284 BGB)
L möchte eine Messe veranstalten, um dort Brettspiele zu verkaufen. Hierzu mietet sie Vs größten Saal und verschickt für €700 Einladungen an potentielle Kunden. V überbucht den Saal versehentlich und sagt L deshalb kurzfristig ab. Mangels Ersatzort fällt die Messe aus.
Stellvertretendes Commodum (§ 285 BGB)
K kauft von Hobbyradlerin R ein gebrauchtes Rennrad (Wert: €1.200) zum Preis von €800. Bevor sie es abholen kann, wird das gut gesicherte Fahrrad von unbekannten Dieben gestohlen. R erhält den Neupreis des Rades (€2.000) von ihrer Versicherung V ersetzt.
Identität des Surrogates (§ 285 BGB)
K möchte den Lockdown nutzen und mietet für €50 das einzige E-Bike von Fahrradhändlerin F. Als er in voller Montur bei F anlangt, teilt F bedauernd mit, dass das Fahrrad gestohlen worden sei. F erhält den Neupreis des Rades (€2.000) von ihrer Versicherung V ersetzt.
Commodum ex negotiatione (§ 285 BGB)
K kauft von Hobbyradlerin R für €1.200 ein gebrauchtes Rennrad (Wert: €1.200). Bevor sie es abholen kann, verkauft R das Rad an Fahrradnarr F für €2.000. Er liebt das Rad und will es unter keinen Umständen mehr hergeben.