Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Beiderseitige Rückgewährpflichten (u.a. Liefer-/Versandkosten)
Modeliebhaberin M hat bei Zalando ein Blümchenkleid bestellt. Aufgrund ihres schnell wechselnden Modegeschmacks gefällt es ihr nicht mehr, als sie es erhält. Sie erklärt den Widerruf. Z fordert, dass M Versandkosten für Rücksendung selbst trägt. Darüber hatte Z die M beim Kauf auch belehrt. M verweigert dies.