Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Fernabsatzvertrag - kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
K liegt krank im Bett. Zur Ablenkung bestellt er telefonisch bei Buchhändlerin B „Thinking fast and slow“. B nimmt Verkäufe normalerweise nur in seinem Laden vor, macht aber für K eine Ausnahme. Als das Buch geliefert wird, möchte der undankbare K es doch nicht mehr.