Zivilrecht > Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
E erbt als Alleinerbin des B ein größeres Vermögen. Da die E aber bereits durch ihren Job als Bänkerin vermögend ist, entschließt sie sich dazu, die Erbschaft ihrer Schwester S zu schenken.