Zivilrecht > Werkrecht
Gefahrtragung für die Vergütung: Gegenleistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung II, Zweckerreichung
B läuft mit seiner Yacht beim Feiern auf Grund. Die Hafenwacht U soll B für €2.000 von der Sandbank ziehen. Bevor die Hafenwacht das Boot erreicht, kommt es durch eine zufällige Strömung frei.