Zivilrecht > Werkrecht
Abwandlung: Abnahme liegt nicht vor, deshalb Mängelgewährleistung nicht eröffnet
B spielt passioniert GTA. Aus Frust über eine Niederlage, beschädigt sie ihre Playstation. B bringt sie zur Reparatur zu U. Als U fertig ist, holt B die Playstation zum Testen ab, ohne den Lohn zu bezahlen. Zuhause probiert sie die Playstation aus und stellt einen Wackelkontakt fest.