Zivilrecht > Werkrecht
Rechtsmangel (§ 633 Abs. 3 BGB)
B möchte sich vor Einbrechern schützen. Er beauftragt U, Überwachungskameras an seinem Haus zu installieren. U installiert die Kameras so, dass man neben dem Grundstück des B, auch das seines Nachbarn N sieht. N klagt gegen B wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.