Zivilrecht > Werkrecht
Nichtigkeit bei nachträglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)
B hat seine Glastür zerbrochen und beauftragt U für die Reparatur. Nach Vertragsschluss schlägt U dem B vor, "Ohne-Rechnung" zu arbeiten. B freut sich über den günstigeren Preis. Nach der Abnahme stellt sich heraus, dass U die Tür nicht ordnungsgemäß repariert hat.