Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Zuständigkeit am Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO
B (Wohnsitz: Bitburg) engagiert Rechtsanwalt R (Wohnsitz: Trier). Nach verlorenem Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf weigert B sich, dem R sein Honorar (€4.000) zu zahlen. R möchte es einklagen. Trier und Bitburg liegen im Landgerichtsbezirk Trier und haben jeweils ein eigenes Amtsgericht.