Zuständigkeit bei Widerklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K aus Koblenz verklagt B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €4.000 vor dem Amtsgericht Bonn. Dort erhebt B Widerklage mit der Behauptung, bei der Anlieferung der gekauften Waren sei bei ihm ein Sachschaden von €5.000 entstanden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zuständigkeit bei Widerklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann eine Widerklage in der mündlichen Verhandlung erheben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach den allgemeinen Regeln (§§ 12, 13 ZPO) ist der allgemeine Gerichtsstand der Widerklage am Ort des Widerbeklagten (hier: K, in Koblenz).
Ja!
3. Für konnexe Widerklagen besteht ein besonderer Gerichtsstand am örtlichen Gerichtsstand der Klage (§ 33 Abs. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
4. Die Klage des K und die Widerklage des B sind konnex, d.h. sie stehen "in Zusammenhang" (§ 33 Abs. 1 ZPO).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!