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Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen Wiederheirat (Loyalitätspflicht)
A ist jahrelang Chefarzt in einer Klinik, die der Aufsicht des Erzbischofs E unterliegt. Bei Vertragsschluss verpflichtete sich der katholische A, die katholische Glaubens- und Sittenlehre zu achten. Nach seiner Scheidung heiratet er ein zweites Mal. E kündigt ihm.