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Kündigung - Zurückweisung mangels Bevollmächtigung
Vorarbeiterin V ist mit der Leistung von Arbeitnehmer A unzufrieden. Da A erst drei Wochen im Betrieb ist, kündigt sie ihm mit dem Einverständnis der Chefin C. A widerspricht. V sei hierzu doch gar nicht berechtigt.