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Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot
Feuerwehrmann F trinkt gerne Bier und genehmigt sich auch während der Arbeitszeiten ab und zu ein Bier. Dadurch verstößt er allerdings gegen das betriebliche Alkoholverbot. Als Chef C davon erfährt, mahnt er F mehrfach ab und kündigt ihm schließlich ordentlich. Das KSchG ist anwendbar.