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Fragerecht des Arbeitgebers - Begrenzt zulässige Fragen (Vorstrafen)
Fabrikleiterin F ist glühende Fahrradfahrerin und mag keine Autos. Um sicherzugehen, keinen Verkehrsrowdy einzustellen, befragt sie den angehenden Sekretär S, ob er Vorstrafen bezüglich Verkehrsstraftaten habe. S ist erst kürzlich wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt worden.