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Arbeitsrecht
Begründung und Mängel des Arbeitsverhältnisses
Fragerecht des Arbeitgebers – Generell unzulässige Frage (Schwangerschaft)
Fragerecht des Arbeitgebers – Generell unzulässige Frage (Schwangerschaft)
11. Juli 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) ist schwanger. Sie bewirbt sich in einem Labor, in dem an Coronaviren geforscht wird. Forscherin F befragt die L nach einer etwaigen Schwangerschaft, da Schwangere nicht ins Labor dürfen. L behauptet wahrheitswidrig, nicht schwanger zu sein.
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Einordnung des Falls
Fragerecht des Arbeitgebers – Generell unzulässige Frage (Schwangerschaft)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Müssen Bewerberinnen sämtliche Fragen der Arbeitgeber wahrheitsgemäß beantworten?
Nein, das ist nicht der Fall!
2. Kann F den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die mit einer Schwangerschaft verbundenen Ausfallzeiten stellen eine organisatorische Belastung des Arbeitgebers dar, weswegen er ein Interesse an dieser Information hat.
Ja!
4. F erleidet im Hinblick auf das Entgelt, dass sie L während ihrer Schwangerschaft zahlen muss, obwohl L nicht im Labor arbeiten darf, einen finanziellen Nachteil.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Frage nach der Schwangerschaft stellt eine unmittelbare Benachteiligung schwangerer Bewerberinnen wegen ihres Geschlechts dar (§ 3 Abs. 1 AGG).
Ja, in der Tat!
6. Ist die Benachteiligung gerechtfertigt (§ 8 Abs. 1 AGG), weil L aufgrund ihrer Schwangerschaft von Anfang an nicht im Labor arbeiten kann (§ 11 Abs. 2 S. 1 MuSchG)?
Nein!
7. Darf F die L nach ihrer Schwangerschaft fragen?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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