Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Arbeitnehmer setzt persönliche Mittel ein, die kaputt gehen
Die bei B beschäftigte Arbeitnehmerin A muss nach Anweisung des B ihr privates Kfz für dienstliche Zwecke nutzen. Bei einem Unfall, den A leicht fahrlässig verursacht hat, entsteht ein Schaden am Fahrzeug. Diesen will A von B ersetzt bekommen.