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Erbunwürdigkeit – Geltendmachung der Erbunwürdigkeit (Grundfall)
E möchte seine Geliebte G als Erbin im Testament einsetzen. Jurastudent J veranlasst seinen Vater E deshalb dazu, dieses Testament in maschinenschriftlicher Form zu errichten. J weiß genau, dass dies zur Formnichtigkeit des Testaments führt und beabsichtigt dies als alleiniger gesetzlicher Erbe sogar.