Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbverzicht – Verzicht auf Vermächtnisse und Auflagen (MC)
Erblasser E hatte sein Eigenheim in seinem Testament seinem Sohn A vermacht. Da die Schwester S des A jedoch schwer krank wurde, hat A zugunsten der S in einer einseitigen Erklärung auf das Vermächtnis verzichtet.
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Erbverzicht – Verzicht zugunsten eines Dritten (Fall)
Der Erblasser E hat zwei Kinder – A und S. Der wohlhabende Anwalt A hat zugunsten seiner kranken und arbeitsunfähigen Schwester S auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet. Die Schwester S ist allerdings bereits vor E verstorben.