Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Erbverzicht – Verzicht auf Vermächtnisse und Auflagen (MC)
Erblasser E hatte sein Eigenheim in seinem Testament seinem Sohn A vermacht. Da die Schwester S des A jedoch schwer krank wurde, hat A zugunsten der S in einer einseitigen Erklärung auf das Vermächtnis verzichtet.
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Ausschlagung und Annahme – Ausschlagung der testamentarischen Erbeinsetzung (Fall)
Erblasserin E ist vor drei Wochen verstorben. In ihrem Testament hatte sie ihren einzigen Sohn S als Alleinerben eingesetzt. Außerdem hatte E ihrem Geliebten G ihr teures Ferienhaus auf Mallorca vermacht.
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Erbverzicht – Verzicht auf Vermächtnisse und Auflagen (MC)
Erblasser E hatte sein Eigenheim in seinem Testament seinem Sohn A vermacht. Da die Schwester S des A jedoch schwer krank wurde, hat A zugunsten der S in einer einseitigen Erklärung auf das Vermächtnis verzichtet.