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Erbverzicht – Erstreckung auf den Stamm und Pflichtteilsanspruch (Fall)
Als Gegenleistung für das Startkapital seiner Kanzleigründung hat Anwalt A mit seinem Vater E einen Erbverzichtsvertrag geschlossen. Als E stirbt, ist A bereits vorverstorben. A selbst hatte zwei Töchter hinterlassen.