Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss (Fall 2)
Der in Erfurt lebende italienische Staatsangehörige E ist beim Skifahren tödlich verunglückt. In Deutschland hat er sich nie richtig eingelebt und auch nicht wohlgefühlt. Da er keine lebenden Verwandten hat, hat er in seinem Testament zumindest bestimmt, dass „sein Hab und Gut auf keinen Fall Deutschland zufallen soll“.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Erbrecht
Gesetzliches Erbrecht des Staates – Voraussetzungen (Fall 1)
Der italienische Staatsangehörige E ist beim Skifahren tödlich verunglückt. Vor seinem Tod hat er mehrere Jahre in seiner „toskanischen Villa“ in Erfurt gelebt. In Deutschland hat er sich nie richtig eingelebt und sich stets mit seinem Heimatland verbunden gefühlt. E hinterlässt kein Testament und hat keine Hinterbliebenen.