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Gesetzliches Erbrecht des Staates – Ausschluss und Beschränkung (Fall 3)
Der in Erfurt lebende italienische Staatsangehörige E ist beim Skifahren tödlich verunglückt. Er hinterlässt neben seiner Villa auch eine hochverschuldete Pizzeria. Sein einziger noch lebender Verwandte, der Neffe N, will die Erbschaft daher ausschlagen. Die Villa würde er aber eigentlich gerne annehmen.