Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht
Gesetzlicher Ausgangsfall §§ 709, 714
A und B sind Gesellschafter einer Pizzeria mit Lieferdienst, der City-Service GbR. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag geregelt. A kauft namens der Gesellschaft bei D eine neue Pizzaschaufel, die groß genug für Jumbo-Pizzen ist. B weiß von dem Kauf nichts.