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Umfang der Prokura, Beschränkung des Umfangs, § 50 Abs. 1, 2 HGB
A ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der AM-Gastro GmbH. A erteilt ihrer Mitarbeiterin P Prokura. Weil P etwas chaotisch ist, erklärt A ihr, sie solle nicht mehr als 200.000 € ausgeben. P wittert eine unglaubliche Geschäftschance für A und erwirbt von V zum Preis von €2 Mio. eine Beach-Bar.