Zivilrechtliche Nebengebiete > Arbeitsrecht
Persönliche Annahmeverhinderung (§ 616 BGB) bei kurzfristig notwendiger Betreuung des Kindes (Klausurlösung)
Die Kita der vierjährigen Lina hat wegen eines kurzfristigen Streiks der Erzieherinnen zwei Tage geschlossen. Da ihr alleinerziehender Vater Viktor (V) so schnell keine anderweitige Betreuung organisieren kann, meldet er seiner Arbeitgeberin Anna (A), für die er schon 15 Jahre arbeitet, dass er an diesen beiden Tagen nicht zur Arbeit komme. Hat V für die beiden Tage einen Anspruch auf Lohn?