Strafrecht > BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Arbeitskampfmaßnahmen
Arbeitnehmer T ist genauso wie seine Kollegen mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden, da ihnen ihr Chef O keine Urlaubstage genehmigt und auch eine höhere Bezahlung verweigert. Nach vorheriger Ankündigung durch die Gewerkschaft entschließen sie sich die Arbeit für einige Stunden niederzulegen. Durch Ts Arbeitsniederlegung verliert O einen Kunden. Sollte O nicht mehr Lohn zahlen, drohen T und seine Kollegen mit weiteren Streiks.