Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verletzung von Schutzpflichten – Abbruch von Vertragsverhandlungen
Der bei Radio R beschäftigte A verhandelt mit dem TV-Sender T über eine Anstellung. T rät A, dringend seinen Vertrag mit R zu kündigen, um für die neue Stelle rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. Direkt nach der Kündigung teilt T dem A mit, man benötige ihn doch nicht.