§ 832 Abs. 2 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 6-jährige Sohn S des Millionärs V trifft sich gerne mit seinem Freund F. Dabei sind sie im Einverständnis der Eltern abwechselnd bei V und bei der stets sehr achtsamen Mutter M des F. Beim Spiel in der Wohnung der M wirft S in einem unbemerkten Augenblick einen Golfball aus dem offenen Fenster und trifft die mittellose Passantin P an der Stirn, wodurch P eine Platzwunde erleidet.
Einordnung des Falls
§ 832 Abs. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P kann von S Schadensersatz für die Körperverletzung verlangen (§ 823 Abs. 1 BGB).
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Nein, das trifft nicht zu!
2. V hat grundsätzlich eine Aufsichtspflicht gegenüber S (§ 832 Abs. 1 BGB).
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Ja!
3. S hat als aufsichtsbedürftige Person eine widerrechtliche unerlaubte Handlung begangen (§ 823 Abs. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
4. V könnte sich erfolgreich damit exkulpieren, dass er seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, indem er S der M überließ (§ 832 Abs. 1 S. 2 BGB).
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Ja, in der Tat!
5. M haftet der P nach § 832 Abs. 2 BGB, wenn sie sich nicht exkulpieren kann.
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Nein!
6. P hat keinerlei Ansprüche wegen der Platzwunde.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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frausummer
7.2.2021, 11:09:47
P hat also keine Möglichkeit von irgendwem Schadensersatz zu erhalten?

Speetzchen
8.2.2021, 13:08:35
Yep ! ✌

Eigentum verpflichtet 🏔️
8.2.2021, 22:30:33
Hallo ihr beiden. Grundsätzlich käme noch die Billigkeitshaftung nach § 829 BGB in Betracht (durchaus auch examensrelevant!). Danach findet ein Vergleich der Umstände (v.a. finanzielle Verhältnisse) des S und des P statt. Hat S bspw. hohes Vermögen oder eine private Haftpflichtversicherung, so haftet er nach dieser Vorschrift.

Eigentum verpflichtet 🏔️
8.2.2021, 22:53:41
Wir haben deswegen nun dem Fall noch eine Frage zu § 829 BGB angefügt, danke nochmals, dass ihr uns auf diese Konstellation aufmerksam gemacht habt!

Fahrradfischlein
9.2.2021, 19:33:06
Super Ergänzung. Meiner Meinung nach eine Vorschrift die man leicht übersieht!

Vanessa io
19.6.2021, 11:51:14
Super Ergänzung! Wenn keine derartigen Umstände vorliegen, kommt also tatsächlich kein Schadensersatz für den Geschädigten in Betracht. Wird bei § 829 auch berücksichtigt, ob Ersatz nach anderen Vorschriften erfolgt, z.B. aus GoA?