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Tötung auf Verlangen, § 216 StGB: 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Tötung auf Verlangen, § 216 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Tatherrschaft über den unmittelbar lebensbeendenden Akt

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Aufforderung zum Suizid

T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) das Leben zu nehmen. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Täterbezogenes Merkmal des ausdrücklichen und ernstlichen Tötungsverlangens (§§ 216, 28 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beschränkung des Tötungsverlangens auf eine bestimmte Tötungsart (§ 216 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Motivbündel im Rahmen von § 216 StGB

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Anstiftung zur eigenen Tötung

A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die dieser mit freiem Willen getätigt hat, und gibt einen gezielten Schuss auf A ab. Durch Zufall überlebt der A.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Ausdrückliches und ernstliches Verlangen bei suizidalem Minderjährigen (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Willensmängel beim Verlangen zur Tötung (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Ernstlichkeit des Tötungsverlangens – scherzhafte Äußerung

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Zurücknahme des Tötungsverlangens

Am Gründonnerstag bittet O seinen Freund T eindringlich, ihn am Ostermontag mit einem Pistolenschuss ins Herz zu töten. Karfreitag teilt O dem T mit, er nehme diesen Wunsch zurück. Dennoch erschießt T ihn am Ostermontag.

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Beiläufig geäußerter Todeswunsch – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 Abs. 1 StGB)

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Strafrecht › BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Tötung auf Verlangen – ausdrückliches und ernstliches Verlangen (§ 216 StGB)