Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)
Definition: Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)
18. Januar 2026
4 Kommentare
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Ermessensfehler sind super klausurrelevant. Damit Du die Definitionen im Schlaf kannst: Was ist eine „Ermessensüberschreitung“?
Von Ermessensüberschreitung spricht man, wenn die Behörde Entscheidungen trifft, die außerhalb des gesetzlich abgesteckten Rechtsfolgerahmens liegen.
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