Definition: Auswahlverschulden (§ 278 BGB)
Definiere den Begriff „Auswahlverschulden“:
Unter Auswahlverschulden versteht man das Verschulden des Schuldners in Bezug auf die Auswahl, Anleitung oder Beaufsichtigung einer bei der Erfüllung einer Leistungspflicht eingesetzten Hilfsperson.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QUIG
QuiGonTim
17.4.2024, 15:00:00
Ein Hinweis auf § 831 wäre eine toler Ergänzung der Lösung.
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