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Definition: Auswahlverschulden (§ 278 BGB)
7. Mai 2026
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Definiere den Begriff „Auswahlverschulden“:
Unter Auswahlverschulden versteht man das Verschulden des Schuldners in Bezug auf die Auswahl, Anleitung oder Beaufsichtigung einer bei der Erfüllung einer Leistungspflicht eingesetzten Hilfsperson.
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