Definition: Auswahlverschulden (§ 278 BGB)

29. Januar 2026

2 Kommentare

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Definiere den Begriff „Auswahlverschulden“:

Unter Auswahlverschulden versteht man das Verschulden des Schuldners in Bezug auf die Auswahl, Anleitung oder Beaufsichtigung einer bei der Erfüllung einer Leistungspflicht eingesetzten Hilfsperson.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

17.4.2024, 15:00:00

Ein Hinweis auf § 831 wäre eine toler Ergänzung der Lösung.

Josephinee

Josephinee

30.6.2025, 14:15:11

Das sehe ich genauso – so lässt sich die Definition direkt im Zusammenhang lernen und besser einprägen.


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