Definition: Erfolgsort (§ 269 BGB)

21. November 2024

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Was versteht man unter dem „Erfolgsort“ einer geschuldeten Leistung?

Ort, an dem der Leistungserfolg eintreten soll.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lennart20

lennart20

20.4.2023, 18:48:29

Den Verweis auf § 447 BGB ist mE missverständlich. Könntet ihr diesen erklären? Danke

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

25.4.2023, 13:31:03

Hi Lennart, der

Versendungskauf

(§ 447 BGB) ist ein typischer Fall, bei dem der Leistungsort und der

Erfolgsort

auseinanderfallen. Um Verwirrungen zu vermeiden, haben wir das aber aus der Frage herausgenommen. Beste Grüße, Lukas


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