Definition: Erfolgsort
8. Januar 2026
10 Kommentare
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Was versteht man unter dem „Erfolgsort“ einer geschuldeten Leistung?
Ort, an dem der Leistungserfolg eintreten soll.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
20.4.2023, 18:48:29
Lukas_Mengestu
25.4.2023, 13:31:03
Hi Lennart, der Versendungskauf (§ 447
BGB) ist ein typischer Fall, bei dem der Leistungsort und der
Erfolgsortauseinanderfallen. Um Verwirrungen zu vermeiden, haben wir das aber aus der Frage herausgenommen. Beste Grüße, Lukas
Waltrop
1.5.2025, 22:42:21
Ich finde die Herausnahme schlecht. Man sollte ja wissen, wofür die Definition relevant ist.
Herr Reporter
13.11.2025, 14:13:14
Wenn der
Erfolgsortder Ort ist, an dem der
rechtsgeschäftliche Erfolg herbeigeführt wird, dann müsste das ja derjenige Ort sein, an dem die reale Leistungserbringung vorliegt oder nicht?
Foxxy
13.11.2025, 14:13:52
Der
Erfolgsortist der Ort, an dem der ge
schuldete Leistungserfolg eintreten soll. Er ist vom Ort der Leistungshandlung/
Erfüllungsortnach § 269
BGBzu unterscheiden. Beispiel:
Schickschuld– Handlungsort beim
Schuldner (Absenden),
Erfolgsortbeim Gläubiger (Ankommen); Hol
schuld– beide beim
Schuldner; Bring
schuld– beide beim Gläubiger.
Niels
15.12.2025, 18:30:38
Hallo mein Lieber, das kommt ganz darauf an um welche Art von
Schuldes sich handelt. Wir haben zuvor die verschiedenen
Schuldarten bezüglich der
Erfüllungund Leistung kennen gelernt. Das sind um nochmal zu wiederholen folgende:
SchickschuldHol
schuldBring
schuldBei der
Schickschuldist der
Erfüllungsort(auch Leistungsort) am Standort des Schudners - dort erfüllt (leistet!) er seine Aufgabe - und der
Erfolgsortam Standort des Gläubigers - dort tritt die
Erfüllungein. (Ein voller Erfolg könnte man sagen haha) Bei der Hol
schuldist sowohl der
Erfüllungsort, als auch der
Erfolgsortam Standort des
Schuldners, hier erfüllt er durch bereitstellen und der Erfolg tritt durch die Abholung der Leistung durch den
Schuldner ein. Schlussendlich bei der Bring
schuldsind sowohl
Erfüllungsort, als auch Leistungsort am Standort des Gläubigers; durch das BRINGEN erfüllt der
Schuldner seine Leistung und der Gläubiger bekommt seine Leistung.
