Definition: Erfolgsort (§ 269 BGB)
Was versteht man unter dem „Erfolgsort“ einer geschuldeten Leistung?
Ort, an dem der Leistungserfolg eintreten soll.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
20.4.2023, 18:48:29
Den Verweis auf § 447 BGB ist mE missverständlich. Könntet ihr diesen erklären? Danke
Lukas_Mengestu
25.4.2023, 13:31:03
Hi Lennart, der
Versendungskauf(§ 447 BGB) ist ein typischer Fall, bei dem der Leistungsort und der
Erfolgsortauseinanderfallen. Um Verwirrungen zu vermeiden, haben wir das aber aus der Frage herausgenommen. Beste Grüße, Lukas