Aussetzung, § 221 StGB: 2 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB
Diese Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Im Stich lassen (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „im Stich lassen“ (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einer „hilflosen Lage“ (§ 221 Abs. 1 StGB)?