Aussetzung, § 221 StGB: 2 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB

Diese Definitionen zum Thema Aussetzung, § 221 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Im Stich lassen (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „im Stich lassen“ (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einer „hilflosen Lage“ (§ 221 Abs. 1 StGB)?