Von mehreren verübter Angriff (§ 231 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „von mehreren verübter Angriff“ (§ 231 Abs. 1 StGB):
Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Beteiligung an einer Schlägerei“ (§ 231 Abs. 1 StGB)?
Objektive Strafbarkeitsbedingung (vor § 12 StGB)
Was versteht man unter einer „objektiven Strafbarkeitsbedingung“?