Mord, § 211 StGB: 14 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die 4 beliebtesten Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB
Diese Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Heimtücke (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Heimtücke“ (§ 211 Abs. 2 StGB):
Wehrlosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Wehrlosigkeit“ (§ 211 Abs. 2 StGB):
Grausam (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „grausam“ (§ 211 Abs. 2 StGB):
Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Ermöglichungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?
Die neuesten Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB
Diese Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)
Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen”?
Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Verdeckungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?
Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Ermöglichungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?
Niedrige Beweggründe (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „niedrige Beweggründe“ (§ 211 Abs. 2 StGB):
Habgier (§ 211 Abs. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Habgier“ (§ 211 Abs. 2 StGB):
Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (§ 211 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?
Mord, § 211 StGB: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten
Auf Jurafuchs Wissen findest du Definitionen zu den nachfolgenden Rechtsgebieten.