Mord, § 211 StGB: 14 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 4 beliebtesten Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB

Diese Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Heimtücke (§ 211 Abs. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Heimtücke“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Wehrlosigkeit (§ 211 Abs. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Wehrlosigkeit“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Grausam (§ 211 Abs. 2 StGB)

Definiere den Begriff „grausam“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Ermöglichungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB

Diese Definitionen zum Thema Mord, § 211 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Besondere persönliche Merkmale (vor § 28 StGB)

Was versteht man nach hM unter „besonderen persönlichen Merkmalen”?

Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Verdeckungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Ermöglichungsabsicht“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Niedrige Beweggründe (§ 211 Abs. 2 StGB)

Definiere den Begriff „niedrige Beweggründe“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Habgier (§ 211 Abs. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Habgier“ (§ 211 Abs. 2 StGB):

Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (§ 211 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ (§ 211 Abs. 2 StGB)?

Mord, § 211 StGB: Definitionen zu diesen Teilrechtsgebieten

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