(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB): 8 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 8 Definitionen zum Thema (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Definitionen zum Thema (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Diese Definitionen zum Thema (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

Vermögensschaden (§ 263 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vermögensschaden“ (§ 263 Abs. 1 StGB):

Die neuesten Definitionen zum Thema (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

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Vermögensbegriff, juristisch-ökonomischer (§ 253 StGB/ § 263 StGB)

Was versteht man unter dem „juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB/ § 263 StGB)?

Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)

Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?

Verwerflichkeitsklausel (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)

Wann ist eine Tat „verwerflich“ (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)?

Empfindliches Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definiere den Begriff „empfindliches Übel“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):

Drohung (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Drohung“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):

Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):