Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB): 1 Definition
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 1 Definition zum Thema Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definition zum Thema Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)
Diese Definition zum Thema Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)
Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?