Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB): 1 Definition

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Die neuesten Definition zum Thema Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)

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Missbrauchen (§ 266 Abs. 1 StGB)

Wann „missbraucht“ der Täter seine rechtliche Befugnis (§ 266 Abs. 1 StGB)?