Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB): 3 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Definitionen zum Thema Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)
Diese Definitionen zum Thema Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Mitfahrer (§ 316a Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Mitfahrer“ (§ 316a Abs. 1 StGB):
Führer eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)
Wer ist „Führer“ eines Kfz (§ 316a Abs. 1 StGB)?
Angriff (§ 316a Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Angriff auf Leib oder Leben“ (§ 316a Abs. 1 StGB)?
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